Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Auf einen Blick – Kurzübersicht
Alles Wichtige auf einen Blick.
Detaillierte Informationen finden Sie weiter unten auf der Seite.
- Sie bewerben sich für eine Ferienjobvermittlung über unsere Plattform Holyjob.de.
- Wir suchen einen Arbeitsplatz und reservieren ihn für Sie.
- Bestätigen Sie uns diese Arbeitsstelle annehmen zu wollen, erhalten Sie eine Rechnung über die Vermittlungsgebühr von 200,- Euro (inkl. MwSt.).
- Nach Eingang der Zahlung teilen wir Ihnen die Daten des Arbeitgebers mit.
- Wir beantragen eine Arbeitserlaubnis für Sie und schicken diese per Post an die von Ihnen angegebene Adresse. Mit dieser Arbeitserlaubnis beantragen Sie Ihr Visum beim Deutschen Konsulat / bei der Botschaft.
- Vor Ihrer Arbeitsaufnahme beim vermittelten Unternehmen müssen Sie unbedingt eine Auslandskrankenversicherung abschließen.
- Sie müssen Ihre Reise und Ihre Unterkunft für den Zeitraum der vermittelten Arbeit planen.
- Wenn Sie in Deutschland arbeiten, benötigen Sie eine Steuerbescheinigung. Diese erhälten Sie beim Finanzamt der Stadt, in der Sie eingesetzt werden.
- Sobald Sie in der Stadt, in der Sie für den vermittelten Zeitraum leben werden angekommen sind, melden Sie sich beim dortigen Einwohnermeldeamt und erhalten eine Meldebescheinigung.
- Mit dieser Meldebescheinigung eröffnen Sie ein deutsches Bankkonto, auf das Ihr Gehalt überwiesen werden kann.
Klingt alles ziemlich kompliziert?
Keine Sorge, wir unterstützen Sie bei den einzelnen Schritten und sagen Ihnen, was zu tun ist!
Informationen zur Bewerbung
- ausreichende Deutschkenntnisse
- Sie sind zwischen 18 und 35 Jahre alt
- Sie sind an einer Fachhochschule oder Universität immatrikuliert
- Nach den Semesterferien wird das Studium fortgesetzt / nicht beendet
Im Falle einer Vermittlung benötigen Sie
- Arbeitsvisum für Studenten aus Nicht EU-Mitgliedsstaaten
- Auslandskrankenversicherung vor der Einreise
- Unterkunft
- Deutsches Bankkonto
Einfach hier auf Holyjob.de registrieren.
Eine Registrierung bzw. Bewerbung ist am Anfang eines Jahres innerhalb eines begrenzten Zeitraums für die kommenden Semesterferien möglich.
Sie werden von uns schrittweise durch unseren Bewerbungsprozess geleitet.
Derzeit zählen mehrheitlich Firmen aus der Gebäudereinigung zu unseren Auftraggebern.
Die Tätigkeiten bestehen im Wesentlichen aus Kehren, Staubsaugen, Papierkörbe leeren, Wischen, Botendienste, Hol- und Bringdienste, Spüldienste etc. Die Arbeiten sind in der Regel in Bürogebäuden, Schulen, Kliniken oder im U-Bahn-Bereich auszuführen.
Bei den Tätigkeiten, insbesondere bei Geschirr-Spüldiensten, ist nicht auszuschließen, dass man in Berührung von nicht koscheren Speiseresten (Schweinefleisch) kommen kann.
Die maximale Beschäftigungsdauer beträgt 90 Tage im Jahr innerhalb der Semesterferien oder vorlesungsfreien Zeit.
Die Arbeitszeit beträgt ca. 35-39 Stunden pro Woche
Je nach Arbeitsplatz liegt die Beschäftigungsdauer zwischen 4 und 10 Wochen.
Unsere Auftraggeber verpflichten sich ausnahmslos zu einer korrekten und pünktlichen Bezahlung.
Derzeit zählen zu unseren Auftraggebern mehrheitlich Firmen aus der Gebäudereinigung. Der Stundenlohn richtet sich nach dem gültigen Tarifvertrag der jeweiligen Branche.
Der sich ergebende Nettolohn kann variieren, da sich evtl. anfallende Steuern nach dem im Monat gearbeiteten Stunden errechnen.
Eine Vermittlungsprovision fällt nur dann an, wenn wir Ihnen einen Ferienjob vermitteln konnten.
Wir geben uns sehr viel Mühe bei der Vermittlung der Ferienjobs und unterstützen die Bewerber bei allen notwendigen Schritten bis zur Arbeitsaufnahme. In der Vergangenheit mussten wir jedoch leider die Erfahrung machen, dass einige Studenten trotz erfolgreicher Vermittlung nicht bei ihrer Arbeitsstelle erschienen sind. Damit war nicht nur unsere gesamte Arbeit umsonst, sondern unsere betroffenen Auftraggeber konnten auch ihre Personalengpässe nicht überbrücken. Außerdem mussten wir anderen, eventuell tatsächlich arbeitswilligen Studenten absagen.
Daher haben wir uns entschlossen, eine Vermittlungsprovision einzuführen, um auch wirklich nur ernsthafte Bewerbungen zu erhalten. Wir hoffen außerdem, dadurch unsere Bearbeitungs- und Reaktionszeit zu verkürzen und somit für die Studenten einen besseren Service bieten zu können.
Erst wenn wir einen Arbeitsplatz für Sie finden konnten und Sie diesen annimmst, wird die Vermittlungsprovision in Höhe von 200,- € (inkl. MwSt.) fällig. Nach Zahlungseingang erhälten Sie alle Informationen über Ihren neuen Arbeitgeber und Arbeitsplatz.
Informationen zum Ablauf
Sie schicken uns Ihre Immatrikulationsbescheinigung im Original sowie eine Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises in Farbe und Top-Qualität per Post zu. Keine Sorge, wir haben Vorlagen für Sie.
Eventuell bitten wir Sie, mit uns ein kurzes Interview per Skype zu führen.
Liegen alle notwendigen Unterlagen vor, und Sie erfüllen alle Voraussetzungen, suchen wir einen passenden Ferienjob für Sie.
Haben wir eine passende Arbeitsstelle für Sie gefunden, werden wir diesen Ferienjob für Sie reservieren. Jetzt können Sie sich entscheiden, ob Sie diesen Arbeitsplatz ernsthaft und gegen eine Vermittlungsgebühr haben möchten.
Bei jedem Schritt werden Sie von uns per Email und über unsere Website in Ihrem Account über den Stand Ihrer Bewerbung informiert.
Die ZAV ist die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV).
Ausländische Studenten benötigen unter Umständen eine Arbeitserlaubnis gemäß § 14 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung (BeschV). Diese wird immer vom Arbeitgeber für Sie beantragt. Die Bearbeitung dauert ca. 4-6 Wochen.
Die erteilte Zustimmung wird per Post an Sie oder das zuständige Konsulat oder Botschaft gesendet. Mit diesem Bescheid wird das Visum zur Einreise nach Deutschland beantragt.
Weitere Informationen siehe "Merkblatt für Studenten" unter Downloads
Studenten aus Nicht-EU Mitgliedsstaaten benötigen ein Arbeitsvisum, um in Deutschland während der Semesterferien arbeiten zu dürfen. Mit der Arbeitserlaubnis gem. § 14 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung (BeschV) kann ein entsprechendes Visum beim Deutschen Konsulat / Botschaft beantragt werden.
Das Risiko der Visumserteilung trägt immer der Antragssteller, da es sich um ein höchstpersönliches Geschäft handelt, das Holyjob nicht beeinflussen kann.
Sie müssen einen Nachweis über die Auslandsreiseversicherung zur Antragstellung des Visums vorlegen können. Lesen Sie hierzu weiter unten die Informationen zur Krankenversicherung.
Formulare für einen Visumsantrag finden Sie unter Downloads
Weitere Informationen gibt es beim zuständigen Konsulat oder Botschaft der Bundesrepublik Deutschland.
Der Lohn wird auf ein deutsches Bankkonto überwiesen. Eine abweichende Regelung der jeweiligen Arbeitgeber ist möglich.
HypoVereinsbank und die Deutsche Bank bietet ein kostenloses Girokonto für Studenten an.
Sparkasse
Postbank
Um in Deutschland zu arbeiten, benötigen Sie eine Steuerbescheinigung vom Finanzamt. Von der Steuerpflicht können sich kurzfristig beschäftigte Studenten befreien lassen. Hierfür gibt es beim Finanzamt ein Antragsformular. Studenten haben hier einen Jahreseinkommenssteuer-Freibetrag von 8.130,- €. Darüber hinaus zu zahlende Steuern werden am Jahresende nach erfolgter Einkommensteuererklärung auf Ihr deutsches Bankkonto zurückerstattet.
Vor Ihrer Einreise nach Deutschland müssen Sie unbedingt eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Mindestdeckungssumme muss 30.000€ betragen. Sie können diese in Ihrem Heimatland abschließen.
Um Ihr Visum beim Deutschen Konsulat / Botschaft beantragen zu können, müssen Sie einen Nachweis über die Auslandskrankenversicherung vorlegen.
Informationen zur Arbeit
Derzeit zählen ausschließlich Firmen aus der Gebäudereinigung zu unseren Auftraggebern.
Die Tätigkeiten bestehen im Wesentlichen aus Kehren, Staubsaugen, Papierkörbe leeren, Wischen, Botendienste, Hol- und Bringdienste, Spüldienste etc. Die Arbeiten sind in der Regel in Bürogebäuden, Schulen, Kliniken oder im U-Bahn-Bereich auszuführen.
Bei den Tätigkeiten, insbesondere bei Geschirr-Spüldiensten, ist nicht auszuschließen, dass man in Berührung von nicht koscheren Speiseresten (Schweinefleisch) kommen kann.
Sie werden je nach Unternehmen und Tätigkeit meist in Bürogebäuden, Schulen, Kliniken oder auch im U-Bahn-Bereich arbeiten. Falls es Ihnen nicht schon per Email mitgeteilt wurde, wird Ihnen der genaue Einsatzort am Tag vor Arbeitsantritt mitgeteilt.
Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber entsprechende Arbeitskleidung. Diese wird Ihnen bei Ihrer Anmeldung am Werktag vor Ihrem Arbeitsantritt ausgehändigt. Für gewöhnlich ist eine kleine Kaution zu hinterlegen. Sie sollten unbedingt bequeme Schuhe tragen. Konkrete Regelungen hierzu erfahren Sie ebenfalls während der Anmeldung bei Ihrem Arbeitgeber.
- Personalausweis
- Visum zur Ferienbeschäftigung
- Passfoto (für Arbeitsausweis)
- Immatrikulationsbescheinigung
- Reisekrankenversicherung
Zur Klärung organisatorischer Dinge müssen Sie einen Werktag vor Arbeitsbeginn an Ihrem Arbeitsplatz erscheinen.
Beginnt die Arbeit beispielsweise an einem Samstag oder Montag, so müssen Sie sich bereits am Freitag bei Ihrem Auftraggeber melden.
Beispiel:
Arbeitszeitraum: Montag, 30. Juni 2014 bis 15. August 2014
--> Sie müssen bereits am Freitag den 27. Juni 2014 beim Arbeitgeber persönlich erscheinen.
Informationen zur Unterkunft
Nein! > Hier finden Sie einige Links zu aktuellen Angeboten/Adressen:
www.the-tent.com
DJH Jugendherberge München-City
A1 Wohnheime
www.the4you.de
www.2-rent.de
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Liebe Holys!
Vielen dank für Eure Bewerbungen.
Der diesjährige Bewrungszeitraum ist bereits abgelaufen. Wir können daher leider keine Bewerbungen mehr für die Saison 2025 annehmen.
Die nächste Bewerbungshase beginnt im Dezember 2026. Wir freuen uns auf Euch!
Euer Holyjob Team!
Sprechzeiten
Montag, Mittwoch, Freitag:
10:00 - 12:00 Uhr
16:00 - 18:00 Uhr